In diesem Kurs erlangen Sie die Kenntnisse und Nachweise gemäß den Vorschriften des Tierschutzgesetzes zur Durchführung von Tierversuchen. Er wurde gemäß den Richtlinien der FELASA (Federation of European Laboratory Animal Science Associations) konzipiert und wird von deutschen (teils auch ausländischen) Behörden anerkannt.
Der Kurs vermittelt Sachkunde entsprechend der EU-Richtlinie 2010/63/EU, Artikel 23, Funktion A sowie der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) Anlage 1, Abschnitt 3.
Der 40-stündige Kurs besteht aus einem Theorie- sowie einem Praxisteil.
Zielgruppe:
Alle Personen, die erstmals im Rahmen ihrer Dienstaufgaben bzw. ihrer Forschungsvorhaben Tierversuche durchführen wollen oder daran beteiligt sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Kursseite der Stabsstelle AU.
Hinweis zu den Kursgebühren:
Informationen über Zahlungseingänge der Staatsoberkasse erreichen uns mit circa 2-3 Wochen Verzögerung. Sobald wir die Bestätigung über bezahlte Kursgebühren erhalten haben, ändern wir den Status in Ihrer Anmeldung auf bezahlt.
Interne Verrechnungen für Uni-Mitarbeiter werden erst zeitnah vor Kursbeginn versendet.
Hinweis zu Stornierung und Widerruf:
Bitte beachten Sie die AGB zum Tierschutzkurs auf unserer Webseite: Link